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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CADSCHWANNER, Abt-Castus Straße 6b in 49456 Bakum, vertreten durch den Inhaber Matthias Schwanner

Stand: Februar 2012

  1. Geltungsbereich
    Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Angegebene Preise sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.
  2. Eigentumsvorbehalt
    Die bestellten und gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des  vereinbarten Preises unser Eigentum.
  3. Lieferungen/Leistungen
    Lieferungen gelten ab Bakum, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Die Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, annähernd und unverbindlich. Kann ein Teil eines vereinbarten Lieferumfangs aus Gründen, die CADSCHWANNER  nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden, bleibt die übrige Lieferung davon unberührt.
  4. Zahlungen
    Die Zahlungen haben bei Lieferung und ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Aufträge und Lieferungen über einer Nettoauftragssumme von 10.000,- € und darüber  gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % sofort bei Lieferung.
    Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  5. Gewährleistungen
    Die gelieferte Software entspricht dem jeweiligen Stand der Entwicklung und ist mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt. Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jeglichen Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.  Vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung von CADSCHWANNER daher darauf, dass die Eigenschaften der Software sowie deren Funktion der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen.
    Sollten Programmfehler auftreten, sind diese direkt beim Lizenzgeber zu reklamieren. Für Softwareinstallationen auf nicht von uns gelieferter Hardware übernehmen wir für die Lauffähigkeit der Programme und der angeschlossenen Geräte die Garantie unter der Voraussetzung, dass die schon eingesetzte Hard- und Software mit den von uns gelieferten Produkten kompatibel ist.
    Für den Kunden erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber CADSCHWANNER zu rügen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.
  6. Lizenzbestimmungen
    Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber gemäß den Urheberschutzgesetzen. Dieses sind im Wesentlichen: Beim Kauf der Programme erwirbt der Käufer (Lizenznehmer) das einfache Nutzungsrecht für die Programme. Das Eigentum und die Urheberrechte für die Software gehen nicht auf den Lizenznehmer über. Die Lizenz wird zur Nutzung auf jeweils nur einem Computerarbeitsplatz erstellt. Für jeden weiteren Arbeitsplatz ist ein weiterer Vertrag notwendig.
    Die Software und die Dokumentation darf vom Lizenznehmer weder ganz noch auszugsweise kopiert werden. Ausnahme: von der Software dürfen Kopien für Sicherung- und Archivierungszwecke angefertigt werden. Der Lizenznehmer darf an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter oder sonstige seiner Weisung unterstehende Personen, die Zugang zu den Programmen haben, alle Schutz- und Sorgfaltspflichten aus den Lizenzbestimmungen einhalten.
  7. Haftung

CADSCHWANNER übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz der gelieferten Software bzw. durch die Anwendung der Programme entstehen. Ebenso ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden an den gespeicherten Daten oder deren Verlust sowie für  andere mittelbare bzw. Folgeschäden ausgeschlossen.

  1. Sonstiges
    Technische Änderungen sind, insoweit sie der Produktverbesserung dienen, vorbehalten und können ohne Ankündigung durch den Lieferanten vorgenommen werden, soweit sich der Preis  nicht ändert. Ansonsten bedürfen sie der Bestätigung durch den Auftraggeber.
  1. Lernmaterial und Workshops

Die von CADSCHWANNER bereitgestellten Lernmittel und Tutorials dienen dem Erlernen der Grundfunktion der von CADSCHWANNER vertriebenen Software. Es besteht  kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Ebenso dienen Workshops und Schulungen dem Training. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Dokumentation oder Erklärung der Software, noch lassen sich irgendwelche  Ansprüche daraus herleiten.

  1. Angebote

Soweit nicht anders ausgewiesen, liegt die Gültigskeitsdauer von Angeboten bei 4 Wochen. Maßgebend ist hierbei das Angebotsdatum. Technische Änderungen und Irrtümer behält sich CADSCHWANNER bei allen Angeboten, auch wenn nicht explizit erwähnt, vor. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vechta